Althölzer
Althölzer werden in 4 Kategorien eingeteilt:
Altholzkategorie A I
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung
nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.
Altholzkategorie A II
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne
halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
Altholzkategorie A III
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.
Altholzkategorie A IV
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen,
Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholz-
kategorien A l, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz;
Unbehandelte Althölzer sind:
Balken und Bretter, Paletten und Kisten sowie Schnittreste und Holzspäne. Möbelstücke (je nach Verarbeitung)
Behandelte Althölzer sind:
• Bretter von Verschalungen
• Bahnschwellen
• Parkett und Fußbodenbretter
• Panele aus Decken- und Wandvertäfelung
• Fensterrahmen (ohne Scheiben), Türblätter, Tischlerplatten
• Zaunpfähle und Jägerzäune
• Möbelstücke (je nach Verarbeitung)
Asbest- und Asbestzement
Asbest (bis 1992 verwendet)
Bei der Entsorgung von Asbest und asbesthaltigen Baustoffen muss gewährleistet sein,
dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten kann.
Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen, welche beim Umgang
mit Asbest genauestens eingehalten werden müssen. Asbest und Asbestzement muss in staub-
dichten Big-Bags transportiert werden. Diese erhalten Sie von uns in allen gängigen Größen.
Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender feinfaseriger Minerale und besteht
im wesentlichen aus Magnesiumsilikaten. Differenziert wird zwischen schwach gebundenen
(Weichasbest) und fest gebundenen (Asbestzement) Faserprodukten.
Dieser festgebundene Asbestzement wurde bis Ende der 80er Jahre vor allem in Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Lüftungskanälen, Blumenkästen oder als Reibungsbelag von Bremsen und Kupplungen etc. eingesetzt. Der wesentlich gefährlichere Weichasbest diente vor allem zu Isolations-,
Dämm- und Feuerschutzzwecken (Dichtungsmaterial, Spritzasbest, Dämmplatten, Nachtspeicheröfen).
Bauschutt zur Aufbereitung
Bauschutt besteht aus mineralischen Materialien und ist durch Zerkleinerung,
Sortierung und Siebung verwertbar.
Zur Gruppe des Bauschutts zählen wir:
• Mauerwerk
• Beton
• Straßenaufbruch (zerkleinert)
• kleinere Mengen an Sand
• kleinere Mengen an Erdaushub
• Ziegelsteine
• Dachziegel
• Kacheln und Fliesen
• Reste von Keramik, wie Waschbecken und Kloschüssel
Bitumengemische
Die AVV (Abfallverordnung) enthält im Kapitel Bau- und Abbruchabfälle die Gruppe Bitumengemische,
Kohlenteer und teerhaltige Produkte und unterscheidet hierin
wiederum in drei Abfallarten:
17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Die mit einem * versehenen Abfälle sind gefährliche Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung.
Teerhaltige Abfälle werden dem Abfallschlüssel (AS) 17 03 03*, Kohlenteer
und teerhaltige Produkte zugeordnet, Bitumendachbahnen dagegen dem AS 17 03 02.
Bei der Entsorgung von teerpechhaltigen Materialien ist eine grobe Trennung der einzelnen Fraktionen besonders wichtig; hierdurch können Entsorgungskosten reduziert werden. Es ist davon auszugehen, dass Dachpappen, die aus dem Abriss von älteren Gebäuden stammen, teerhaltig und damit gefährlich sind. Bei Dachpappen aus Neubauten, z.B. Verschnitt, ist davon auszugehen, dass diese teerfrei sind und damit nicht gefährlich.
Teerhaltige Materialien sind meist schon am Geruch zu erkennen. Es gibt auch Schnellerkennungsmethoden, wie zum Beispiel Farbindikatoren oder "Teerpistolen" (TSE-Geräte). Im Zweifelsfall kann es bei der Entsorgung größerer Mengen von Dachmaterialien nötig sein, dass dies teerfrei sind und damit nicht zu den gefährlichen Abfällen zählen.
Dämmmaterialien
Alte Mineralwolle bis 1996 muss staubdicht in PE-Säcken verpackt sein, so dass während des Transportes und der Ablagerung keine Faserfreisetzung erfolgen kann. Ein Entsorgungsnachweis ist erforderlich. Glaswolle bis 1996 zählt zu den gefährlichen Abfällen.
Erdaushub
Erdaushub besteht aus natürlich gewachsenen und nicht verunreinigten Böden und Gesteinen.
Dazu zählt auch Mutterboden, der jedoch nach dem Baugesetzbuch vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen ist.
Zu Erdaushub zählen Mutterboden, Grasboden, Lehm und Tonboden.
Nicht zum Erdaushub zählen sämtliche durch Fette, Öle, Säuren, Laugen und andere
chemische Verbindungen verunreinigte Böden. Diese sind nach den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen zu entsorgen.
Gemischte- und Abbruchabfälle
Baumischabfall ist im Gegensatz zum reinen Bauschutt ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Im Container für Baumischabfälle können Sie eine breitere Palette an Abfall entsorgen.
Zu den Baumischabfällen zählen:
• Papier, Pappe und Tapetenreste
• Dachpappe
• Kabel
• Rohre
• Metalle wie z. B. Heizkörper, Träger und Moniereisen
• Fensterrahmen mit Glasresten
• Strohmatten
• Sägespäne und Holzreste
• Bodenaushub
• Dämm- und Isolierstoffe
• Gips- und Rigipsplatten
• Türen
• Kunststoffe, Kunststofffolien und Eimer
• Gummi
Grün- und Gartenabfälle
Containerbereitstellung für den Gärtnereibetrieb oder Hobbygärtner.
Zu den Grün- und Gartenabfällen zählt u.a.:
• Laub
• Rasenschnitt
• Grünschnitt
• Baum- und Astschnitt
• Wurzeln
• sonstige kompostierbare Abfälle
Metallschrott
Unterschiedliche Metalle werden als Mischschrott gesammelt und der Verwertung zugeführt.
Das gehört zum Metallschrott:
• Eisen/Stahl
• Edelstahl
• Buntmetalle (Messing, Kupfer, Bronze)
• Aluminium (auch Folie)
• Kabel (ohne Stecker), Erdkabel
• Motoren (sauber und ohne Öl!)
• Blei und Zink
Das gehört nicht zum Metallschrott: Metalle im Verbund mit anderen Werkstoffen,
giftige Metalle, wie Quecksilber, Cadmium, Elektronikschrott
Verpackungen
Diese Abfälle zeichnen sich durch einen sehr hohen Anteil an verwertbaren
Verpackungsgegenständen und -materialien aus, wie z.B:
• Kartonagen
• Hölzer
• Styropor
• Folien
Im gewerblichen Bereich ist die Gewerbeabfallverordnung zu berücksichtigen.
Wir beraten Sie gern.
CDS ContainerDienst Sauerland
Im Ruhrtal 54
59872 Meschede-Wennemen
Geschäftszeiten:
Montag - Freitag: 7 - 17 Uhr
Samstag: Nach Vereinbarung